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Verfassungsschutz Deutschland

Bundesamt für Verfassungsschutz
Kurzprofil
TypBundesbehörde + 16 Landesbehörden
RechtsgrundlageBVerfSchG (Bundesebene)
Sitz BfVKöln (Hauptsitz), Berlin
Präsident BfVThomas Haldenwang (bis Nov 2024), Seite 2026: vakant/Nachfolger
Ressort BfVBundesinnenministerium (BMI)
BfV-Haushalt 2025577 Mio. € (Einzelplan 06, Kap. 0626)
BfV-Haushalt 2024469 Mio. €
MA Bundesamt4.414 (Stand 2022)
Gesamtstruktur17 Behörden (1 Bund + 16 Länder)

Überblick

Der Verfassungsschutz in Deutschland ist kein einheitliches Amt, sondern ein System aus 17 rechtlich selbstständigen Behörden: dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln sowie je einem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in den 16 Bundesländern. Bundesamt und Landesämter sind nicht hierarchisch verbunden — die Landesämter sind ihren jeweiligen Landesinnenministern unterstellt, nicht dem BfV. Die Koordination läuft über den freiwilligen Verfassungsschutzverbund.

Das BfV-Budget allein beträgt 2025 rund 577 Millionen Euro und ist damit eine der größten Einzelposten im Bundesinnenhaushalt. Hinzu kommen die Budgets der 16 Landesämter, die vollständig aus Länderhaushalten finanziert werden. Auf Basis der verfügbaren Daten ergibt sich ein Gesamtaufwand für den Verfassungsschutz in Deutschland von mindestens 820–870 Millionen Euro jährlich — Tendenz steigend.

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Das BfV wurde 1950 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) gegründet. Es ist für die Beobachtung von Bestrebungen zuständig, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind — in den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus, Spionageabwehr und Sabotageschutz.

Haushaltsentwicklung BfV:

Der BfV-Haushalt ist teilweise geheim. Die Gesamtsumme wird öffentlich im Bundeshaushalt ausgewiesen; über die Verwendung im Detail wacht der Vertrauensmännerausschuss des Bundestags — ein parlamentarisches Kontrollgremium mit Geheimschutzfreigabe.

Personal BfV: 4.414 Beschäftigte (Stand 2022). Zwischen 2015 und 2022 wuchs das BfV von rund 2.800 auf 4.414 Mitarbeiter — ein Plus von über 55 % in sieben Jahren (Wikipedia: BfV).

Der 108-Mio.-€-Sprung (2024 → 2025)

Die Bundesregierung begründete den Anstieg von 469 auf 577 Millionen Euro offiziell mit drei Faktoren:

1. Hybride Bedrohungen durch Russland: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, Deutschland sei zwar nicht im Krieg, aber Ziel von Hybrider Kriegsführung — Spionage, Sabotage und Desinformationskampagnen russischer Dienste. Die BfV-eigene Publikation „Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation" (2025) dokumentiert den Bedrohungsrahmen (BfV, 2025). Der Ukraine-Krieg habe den Nachrichtenbedarf stark erhöht.

2. Schuldenbremsen-Struktureffekt: Die Reform der Schuldenbremse änderte die Berechnungslogik für Personalausgaben bei Sicherheitsbehörden. Mittel, die zuvor aus Sonderrahmen finanziert worden waren, mussten ab 2025 regulär in den Einzelplan eingestellt werden — dies erklärt einen Teil des bilanztechnischen Anstiegs, der keine neuen Ausgaben, sondern eine Umgliederung darstellt (Bundesregierung: FAQ Bundeshaushalt 2025).

3. Cyberspionage-Kapazitäten: Das BfV baute seine Cyberabwehr aus. Russische und chinesische Cyberangriffe auf Bundesbehörden, Rüstungsindustrie und kritische Infrastruktur wurden als Begründung für erhöhte IT-Sicherheitsinvestitionen angeführt.

Hinweis zur AfD-Klassifizierung: Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch" erfolgte am 2. Mai 2025 — mehrere Monate nach Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2025. Sie war damit nicht Grundlage der Budgeterhöhung. Das VG Köln untersagte dem BfV diese Einstufung im Februar 2026 vorläufig; das Hauptsacheverfahren ist anhängig.

Alle 16 Landesämter für Verfassungsschutz

Die 16 Landesämter werden ausschließlich aus den jeweiligen Länderhaushalten finanziert. Es gibt keine Bundesvorgaben für Mindestbudgets oder Personalschlüssel — jedes Bundesland entscheidet souverän über Ausstattung und Struktur seines Verfassungsschutzes. Rechtsgrundlagen sind die jeweiligen Landesverfassungsschutzgesetze.

Bundesland Behörde Budget (aktuellstes Jahr) Beschäftigte Quelle
Baden-Württemberg LfV BW 29,2 Mio. € (2024)
Personal 23,2 + Betrieb 6,0
361 IM BW
Bayern BayLfV ~44 Mio. € (2024) ~600 (577 Planstellen) BayLfV
Berlin VS Berlin 19,19 Mio. € (2024) 282 Planstellen SenInneres Berlin
Brandenburg VS Brandenburg Sachbudget: 2,0 Mio. € (2024)
Titel 536.10 Kap. 03.020 — Personalkosten in allgem. Ministeriumskapitel, nicht gesondert ausgewiesen
153 Haushaltsplan BB 2025/26
Bremen LfV Bremen 6,2 Mio. € (2024)
Personal 4,3 + Material 1,4 + Inv. 0,48
72 LfV Bremen
Hamburg LfV Hamburg 21,86 Mio. € (2024)
Personal 17,59 + Versorgung 4,72
207 LfV Hamburg
Hessen LfV Hessen 37,2 Mio. € (2024) 386 Planstellen LfV Hessen
Mecklenburg-Vorpommern VS MV Sachbudget: 1,66 Mio. € (2024)
Maßnahmegruppe 02 (MG 02) Kap. 0401 Epl. 04 — Personalkosten im allgem. Ministeriumsblock (26,4 Mio. € gesamt für gesamtes IM)
128 Planstellen VS MV
Niedersachsen VS Niedersachsen 27,9 Mio. € (2024)
Personal 20,43 + Material 7,57
317 VZÄ VS Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen VS NRW ~62–65 Mio. € geschätzt
Sachausgaben Titelgruppe 60 (Kap. 03.010): 18,78 Mio. € — davon Prävention „Wegweiser" 6,2 Mio. € + VS-Betrieb 8,5 Mio. Personalkosten (553 Stellen) NICHT enthalten, in allgem. Titel 422.01 (60 Mio. € gesamt für ganzes IM). Personalschätzung: ~44 Mio. €
553 Planstellen Haushaltsplan NRW 2024 Kap. 03.010
Rheinland-Pfalz VS RLP Sachbudget: 3,69 Mio. € (2024)
Sachkosten (Titel 533.01): 2,16 Mio. + Investitionen (Titel 812.06): 1,53 Mio. — Personalkosten 207 Stellen in allgem. Titeln 422.01/428.01, nicht gesondert ausgewiesen
207 Planstellen Haushaltsplan RLP 2025/26 Epl. 03
Saarland Referat V (IM Saarland) Sachbudget: ~0,53 Mio. € (2025)
Referat V — kein eigenständiger Haushaltstitel; kein separates Landesamt seit 2018. Sachmittel in Epl. 03 IM, Personalkosten nicht identifizierbar
~90 MIBS Saarland
Sachsen LfV Sachsen ~20,7 Mio. € (2024) nicht ermittelt LfV Sachsen
Sachsen-Anhalt VS Sachsen-Anhalt Sachbudget: 1,51 Mio. € (2024)
Referat 44 im IM — Personalkosten in allgem. Ministeriumskapitel, nicht gesondert ausgewiesen
121 Planstellen MI Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein LfV Schleswig-Holstein Sachbudget: 1,33 Mio. € (2024)
Abt. im Innenministerium — Sach- + Investitionsmittel laut VS-Bericht 2024. Personalkosten (~140 Stellen) im allgem. Ministeriumskapitel, nicht gesondert ausgewiesen
140 (+12 in 2025) VS-Bericht SH 2024
Thüringen TLfV 8,6 Mio. € (2024) 105 Planstellen TLfV
Landesämter gesamt (Sachbudgets: 16/16 · Vollbudgets: 9/16) ≥ 278 Mio. € (belegt, inkl. NRW-Korrektur)
Inkl. Personalschätzungen fehlender Länder: ~310–340 Mio. €
3.373+ (Summe bekannter MA)
Warum fehlen Gesamtbudgets für viele Länder? In Bundesländern ohne eigenständiges Landesamt ist der VS eine Abteilung oder ein Referat des Innenministeriums. Die Personalkosten werden dann im allgemeinen Personalkapitel des Ministeriums veranschlagt — ohne gesonderte Ausweisung „Verfassungsschutz". Öffentlich sichtbar sind nur die Sachmittel (Titelgruppe „Verfassungsschutz"). Das ist keine Transparenzlücke im juristischen Sinne, aber faktisch kaum nachvollziehbar. Besonders gravierend: NRW — die früher ausgewiesenen 18,8 Mio. € sind ausschließlich Sachausgaben (Titelgruppe 60, Kap. 03.010); die Personalkosten für 553 Stellen (~44 Mio. €) sind im allgemeinen Ministeriumstitel versteckt. Das Gesamtbudget liegt geschätzt bei ~62–65 Mio. €.

Gesamtkosten Verfassungsschutz Deutschland

577 Mio. €
BfV Bundesebene 2025
≥ 278 Mio. €
Landesämter (belegt, inkl. NRW-Korrektur)
~855–920 Mio. €
Gesamtschätzung (alle 17 Behörden)
~4.400 + 3.370+
Beschäftigte Bund + Länder (bekannt)

Auf Basis öffentlich verfügbarer und nachgeprüfter Daten liegt der Gesamtaufwand für alle 17 Verfassungsschutzbehörden bei mindestens 855 Millionen Euro jährlich (577 Mio. BfV + ~278 Mio. Länder). Entscheidende Korrektur gegenüber einer früheren Schätzung: Das NRW-Budget beträgt nicht 18,8 Mio. € — das sind nur die Sachausgaben. Der Vollbudget-Schätzwert liegt bei ~62–65 Mio. €, was die Gesamtsumme deutlich nach oben verschiebt.

Die Milliarden-Grenze ist mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten, wenn die Personalkosten aller Länder vollständig erfasst werden könnten. Für Brandenburg, MV, RLP, SA, SH und Saarland sind nur Sachbudgets (1–4 Mio. €) bekannt; die nicht separat ausgewiesenen Personalkosten für zusammen ~739 Stellen dürften weitere ~50–60 Mio. € ausmachen. Das ergibt eine Schätzung von rund 900–950 Mio. € gesamt — knapp unterhalb oder an der Milliardengrenze.

ℹ Schätzmethodik — Wie wurden fehlende Budgets berechnet?

Grundlage: Aus den 9 Ländern mit vollständig bekannten Budgets (BW, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen + NRW-Schätzung) wurde ein Durchschnittswert pro Beschäftigtem errechnet:

LandBudgetStellen€/Stelle
Baden-Württemberg29,2 Mio.361~80.900 €
Bayern44,0 Mio.600~73.300 €
Berlin19,2 Mio.282~68.100 €
Bremen6,2 Mio.72~86.100 €
Hamburg21,9 Mio.207~105.800 €
Hessen37,2 Mio.386~96.400 €
Niedersachsen27,9 Mio.317~88.000 €
Thüringen8,6 Mio.105~81.900 €
Ø Durchschnitt (ohne Hamburg-Ausreißer)~82.000 €

Schätzformel: Bekannte Stellenzahl × 82.000 € = Vollbudget-Schätzung

Ergebnisse für fehlende Länder:

  • Brandenburg: 153 × 82.000 € = ~12,5 Mio. € (bekannt: 2,0 Mio. Sachbudget)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 128 × 82.000 € = ~10,5 Mio. € (bekannt: 1,66 Mio.)
  • Rheinland-Pfalz: 207 × 82.000 € = ~17,0 Mio. € (bekannt: 3,69 Mio.)
  • Sachsen-Anhalt: 121 × 82.000 € = ~9,9 Mio. € (bekannt: 1,51 Mio.)
  • Schleswig-Holstein: 140 × 82.000 € = ~11,5 Mio. € (bekannt: 1,33 Mio.)
  • Saarland: 90 × 82.000 € = ~7,4 Mio. € (bekannt: 0,53 Mio.)

⚠ Diese Werte sind Schätzungen, keine verifizierten Haushaltsdaten. Hamburg ist als Stadtstaat-Ausreißer (105.800 €/Stelle) aus dem Durchschnitt herausgenommen. Parlamentarische Anfragen in den jeweiligen Landtagen sind notwendig, um Primärquellen zu erhalten.

Keine Bundeszuschüsse an Landesämter: Es gibt keine Bundesfinanzierung für die Landesämter. Der Verfassungsschutzverbund ist ein freiwilliger Kooperationsrahmen ohne Finanztransfers. Jedes Land trägt seine Kosten vollständig selbst — unabhängig von Einwohnerzahl, BIP oder Bedrohungslage. Das erklärt die starken Unterschiede: Bayern gibt mit ~44 Mio. € rund 7-mal mehr aus als Thüringen (8,6 Mio. €), obwohl Bayern etwa 8-mal mehr Einwohner hat — das Verhältnis ist also einigermaßen proportional. Bremen (6,2 Mio. €) und Hamburg (21,9 Mio. €) sind für ihre Größe vergleichsweise gut ausgestattet.

Offene Datenlücken & parlamentarische Anfragen

Für sechs Bundesländer sind die vollständigen VS-Budgets (insbesondere Personalkosten) öffentlich nicht ermittelbar, weil der Verfassungsschutz keine eigenständige Behörde ist, sondern als Abteilung oder Referat in das Innenministerium integriert wurde. Die Personalausgaben laufen im allgemeinen Ministeriumskapitel ohne gesonderte Ausweisung.

Wie kann man die wahren Zahlen trotzdem erhalten?

  • Parlamentarische Anfrage (Kleine Anfrage) — Ein MdL stellt eine schriftliche Anfrage an die Landesregierung. Die Regierung ist zur Beantwortung verpflichtet, kann aber Teile als „geheim" einstufen (§ 48 Abs. 4 GO Landtag, Geheimhaltungsklausel). Das ist der direkteste Weg.
  • Informationsfreiheitsantrag (IFG) — BW, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MV, NRW, RLP, SA, SH, Thüringen haben Landesinformationsfreiheitsgesetze. Antrag an das jeweilige Innenministerium auf Herausgabe der Haushaltsdaten. Bei Verweigerung: Klage vor dem Verwaltungsgericht.
  • Direkte Haushaltsplan-Einsicht — Landtags-Drucksachen sind öffentlich. Im Haushaltsausschuss-Protokoll sind oft detailliertere Zahlen als im verabschiedeten Haushaltsplan selbst. Suche: „[Land] Landtag Drucksache Verfassungsschutz Haushaltsplan Personalkosten".
Vorformulierte Kleine Anfragen für AfD-Fraktionen: Die nachstehenden Anfragen können von AfD-Fraktionen in den jeweiligen Landtagen eingereicht werden, um die vollständigen Haushaltsdaten zu erhalten. Fragen sind auf das jeweilige Bundesland angepasst.

Kleine Anfrage — Landtag Brandenburg

Kleine Anfrage der Fraktion der AfD im Landtag Brandenburg
Betreff: Haushaltsmittel und Personalkosten des Verfassungsschutzes im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) 2022–2025

Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg ist als Abteilung 5 in das Ministerium des Innern und für Kommunales integriert. Im öffentlich zugänglichen Haushaltsplan (Einzelplan 03) ist lediglich ein Sachkostenbudget (Titel 536.10 in Kapitel 03.020) in Höhe von 2,0 Mio. € für 2024 ausgewiesen. Die vollständigen Personalkosten für die dort beschäftigten 153 Planstellen sind im allgemeinen Personalkapitel des Ministeriums (Kapitel 03.010) nicht gesondert ausgewiesen. Damit ist eine parlamentarische Kontrolle der Gesamtkosten des Verfassungsschutzes auf Basis des öffentlichen Haushaltsplans nicht möglich. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für den Verfassungsschutz (Abteilung 5, MIK) in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 (Ist-Werte) sowie 2025 (Soll-Wert), aufgeschlüsselt nach Personalkosten (inkl. Versorgungsbezüge), Sachkosten und Investitionen?
  2. Wie viele Planstellen und Stellen waren im Verfassungsschutz in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils besetzt (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
  3. Welche Haushaltsstellen (Einzelplan, Kapitel, Titel) umfassen sämtliche Ausgaben für den Verfassungsschutz vollständig, einschließlich der anteiligen Personalausgaben aus Kapitel 03.010?
  4. Gibt es einen geheimen Wirtschaftsplan für den Verfassungsschutz? Wenn ja: Wie hoch ist das Gesamtvolumen dieses Wirtschaftsplans in den Jahren 2022 bis 2025, und welche Ausgabenkategorien sind darin enthalten?
  5. Warum werden die Personalkosten des Verfassungsschutzes nicht separat im öffentlichen Haushaltsplan ausgewiesen, und plant die Landesregierung, die Haushaltssystematik dahingehend zu ändern?

Kleine Anfrage — Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Kleine Anfrage der Fraktion der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff: Gesamtkosten des Verfassungsschutzes im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung 2022–2025

Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist als Abteilung im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung organisiert. Im öffentlichen Haushaltsplan (Einzelplan 04, Kapitel 0401, Maßnahmegruppe 02) sind Sachausgaben in Höhe von 1,66 Mio. € (2024) ausgewiesen. Die Personalkosten für 128 Planstellen sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern im allgemeinen Personalblock des Ministeriums (Gesamtansatz: 26,4 Mio. € für das gesamte Haus) enthalten. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für den Verfassungsschutz (Abteilung Verfassungsschutz, MID) in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 (Ist-Werte) sowie 2025 (Soll-Wert), aufgeschlüsselt nach Personalkosten (inkl. Versorgungsbezüge), Sachkosten (Maßnahmegruppe 02) und Investitionen?
  2. Wie viele Planstellen und Stellen waren im Verfassungsschutz in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils besetzt (bitte in Vollzeitäquivalenten)?
  3. Welche Haushaltsstellen (Einzelplan, Kapitel, Titel/Titelgruppe) umfassen sämtliche Ausgaben für den Verfassungsschutz vollständig, einschließlich der anteiligen Personalausgaben aus dem allgemeinen Personalkapitel?
  4. Gibt es einen geheimen Wirtschaftsplan für den Verfassungsschutz? Wenn ja: Wie hoch ist das Gesamtvolumen in den Jahren 2022 bis 2025?
  5. Welche Summe der allgemeinen Personalausgaben (Kapitel 0401, Titel 422.01 o. ä.) ist konkret dem Verfassungsschutz zuzurechnen?

Kleine Anfrage — Landtag Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage der Fraktion der AfD im Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff: Haushaltsmittel für Referat 44 (Verfassungsschutz) im Ministerium für Inneres und Sport 2022–2025

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts ist als Referat 44 im Ministerium für Inneres und Sport organisiert. Im öffentlichen Haushaltsplan sind Sachmittel von 1,51 Mio. € (2024) für den Verfassungsschutz identifizierbar. Die Personalkosten für 121 Planstellen werden im allgemeinen Personalkapitel des Ministeriums geführt, ohne gesonderte Ausweisung für das Referat 44. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Referat 44 (Verfassungsschutz) in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 (Ist-Werte) sowie 2025 (Soll-Wert), aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten und Investitionen?
  2. Wie viele Planstellen und Stellen waren in Referat 44 in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils besetzt (Vollzeitäquivalente)?
  3. Welcher Anteil der im Haushaltsplan ausgewiesenen allgemeinen Personalausgaben des Ministeriums entfällt auf Referat 44?
  4. Gibt es einen geheimen Wirtschaftsplan oder Sonderfonds für den Verfassungsschutz? Wenn ja: Wie hoch ist das Volumen in den Jahren 2022–2025?
  5. Ist eine organisatorische Verselbständigung des Verfassungsschutzes als eigenständige Behörde mit eigenem Haushaltskapitel geplant?

Kleine Anfrage — Landtag Schleswig-Holstein

Kleine Anfrage der Fraktion der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Betreff: Gesamtkosten des Landesamts für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein 2022–2025

Das Landesamt für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein ist eine Abteilung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Laut Verfassungsschutzbericht 2024 standen für Sachausgaben und Investitionen rund 1,33 Mio. € zur Verfügung. Die Personalkosten für ca. 140 Beschäftigte sind im allgemeinen Personalhaushalt des Ministeriums nicht gesondert nachvollziehbar. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 (Ist-Werte) sowie 2025 (Soll-Wert), aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten und Investitionen?
  2. Wie viele Stellen waren im LfV in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils besetzt?
  3. Welche Haushaltsstellen (Einzelplan, Kapitel, Titel) umfassen sämtliche Ausgaben des LfV vollständig?
  4. Gibt es einen geheimen Wirtschaftsplan? Wenn ja: Wie hoch ist das Gesamtvolumen in den Jahren 2022–2025?
  5. Welcher Anteil der allgemeinen Personalausgaben des Ministeriums entfällt auf das LfV?

Kleine Anfrage — Landtag des Saarlandes

Kleine Anfrage der Fraktion der AfD im Landtag des Saarlandes
Betreff: Kosten des Verfassungsschutzes (Referat V) im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport 2018–2025

Das Saarland löste 2018 sein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz auf und integrierte die Aufgaben als Referat V in das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Seitdem ist kein eigenständiger Haushaltstitel für den Verfassungsschutz identifizierbar. Für 2025 sind lediglich Sachmittel in Höhe von ca. 525.000 € dokumentiert. Die Personalkosten für ca. 90 Mitarbeiter sind nicht separat ausgewiesen. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Referat V (Verfassungsschutz) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2025 (Ist-Werte; für 2025 Soll-Wert), aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten und Investitionen?
  2. Wie viele Stellen waren in Referat V in den Jahren 2018 bis 2025 jeweils besetzt?
  3. Welche Einsparungen gegenüber dem eigenständigen Landesamt wurden durch die Integration in das Ministerium erzielt, und wie wurden diese ermittelt?
  4. Gibt es einen geheimen Wirtschaftsplan für die Verfassungsschutztätigkeit? Wenn ja: Wie hoch ist das Volumen?
  5. Plant die Landesregierung, den Verfassungsschutz wieder als eigenständige Behörde mit eigenem Haushaltskapitel zu organisieren?

Rechtsgrundlage & föderale Struktur

Bundesebene: Das BfV arbeitet auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Dieses regelt Auftrag, Befugnisse und Zusammenarbeit. Das BfV hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Landesämtern.

Landesebene: Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesverfassungsschutzgesetz. Die Landesämter sind den jeweiligen Landesinnenministerien unterstellt. Bundesvorgaben für Mindestbudgets oder Mindestpersonalausstattung existieren nicht.

Verfassungsschutzverbund: Bund und Länder kooperieren auf Grundlage des BVerfSchG durch Informationsaustausch, gemeinsame Lagebilder und Arbeitsgruppen. Der Verbund hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; Entscheidungen erfordern Konsens. Eine „Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesämter" tagt regelmäßig — Protokolle sind nicht öffentlich.

Sonderfall Saarland: Das Saarland hat sein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz 2018 aufgelöst und als Referat V in das Innenministerium integriert — das einzige Bundesland ohne eigenständige Behörde.

Kontroversen

AfD-Einstufung (2025/2026): Das BfV stufte die AfD am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch" ein — die höchste Einstufungsstufe, die alle nachrichtendienstlichen Mittel gegen die Partei erlaubt. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem BfV diese Klassifizierung im Februar 2026 vorläufig mit der Begründung, die Hauptsacheklage der AfD habe hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das Verfahren ist anhängig (Verfassungsblog, Feb 2026).

Kritiker bemängeln, dass das BfV seine Einstufungen kurz vor der Bundestagswahl 2025 öffentlichkeitswirksam kommunizierte. Das Neutralitätsgebot staatlicher Behörden im Wahlkampf verbietet Äußerungen, die Wählerentscheidungen beeinflussen — die Abgrenzung zwischen legitimer Gefahrenaufklärung und politisch motivierter Kommunikation ist rechtlich strittig (Verfassungsblog: Verfassungsschutz im Wahlkampf).

Politische Instrumentalisierung (NZZ-Analyse): Die NZZ veröffentlichte eine Analyse unter dem Titel „Bundesverfassungsschutz lässt sich politisch instrumentalisieren" (NZZ) — mit der strukturellen Diagnose, dass die enge Anbindung der Behörde ans Bundesinnenministerium Unabhängigkeit erschwere.

Budgetexplosion ohne öffentliche Debatte: Der Anstieg von 469 auf 577 Millionen Euro in einem Jahr (+23%) wurde im Bundestag kaum kontrovers debattiert. Die Haushaltsdiskussionen konzentrierten sich auf andere Ministerien; die BfV-Mittelerhöhung passierte weitgehend ohne öffentliche Rechtfertigungspflicht, da der Haushalt als Geheimtitel geführt wird.

Parlamentarische Initiativen

Aktuelle Stunde (Dez 2024) — „Einflussnahme durch Präsidenten der Verfassungsschutzämter verhindern". AfD-Antrag zur Unabhängigkeit des BfV. — Bundestag.de
VG Köln Urteil (Feb 2026) — Vorläufiger Rechtsschutz: BfV darf AfD nicht als „gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen bis Hauptsacheverfahren entschieden. — Verfassungsblog
Haushaltsdebatte 2025/26 — BfV-Budget 577 Mio. € (2025) → 686 Mio. € (2026-Entwurf). Kontrolle über Vertrauensmännerausschuss; öffentliche Begründungspflicht begrenzt. — Bundestag hib

Quellen

[12] Landesbudgets: direkte Quellen je Landesamt (siehe Tabelle oben)