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Verfassungsgericht Brandenburg

Kurzprofil
TypLandesverfassungsgericht
Gegruendet1993
SitzPotsdam, Jaegerallee 9–12
Gesetzl. GrundlageArt. 112–113 LV, VerfGGBbg
Richter9 (3 Berufsrichter, 3 Juristen, 3 Laien)
WahlZweidrittelmehrheit Landtag
Amtszeit10 Jahre, keine Wiederwahl
PraesidentMarkus Moeller (SPD-Mitglied)
AfD-Richter0 von 9
KategorieDemokratiekontrolle / Brandenburg

Ueberblick

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (VerfG BB) ist das hoechste Gericht des Landes in verfassungsrechtlichen Fragen. Es hat seinen Sitz in der Jaegerallee 9–12 in Potsdam und wurde 1993 mit der Verabschiedung der Landesverfassung errichtet.

Rechtsgrundlagen sind Art. 112–113 der Landesverfassung sowie das Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg). Das Gericht entscheidet ueber:

  • Organstreitverfahren — Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen ueber ihre Rechte und Pflichten (z.B. AfD-Klagen gegen den PKK-Ausschluss)
  • Abstrakte Normenkontrolle — Pruefung von Landesgesetzen auf Verfassungsmaessigkeit (z.B. Paritaetsgesetz 2020)
  • Verfassungsbeschwerden — Beschwerden von Buergern gegen Akte der oeffentlichen Gewalt
  • Kommunale Verfassungsbeschwerden — Klagen von Gemeinden gegen Eingriffe in ihre Selbstverwaltung
  • Wahlpruefung — Pruefung der Gueltigkeit von Landtagswahlen

Das Verfassungsgericht ist kein Teil der regulaeren Gerichtsbarkeit, sondern ein eigenstaendiges Verfassungsorgan des Landes Brandenburg.

Zusammensetzung & Wahlverfahren

Das Gericht besteht aus neun Richtern, die nach dem sogenannten Drittel-Modell besetzt werden (§ 2 VerfGGBbg):

  • 3 Berufsrichter — hauptamtliche Richter an ordentlichen Gerichten
  • 3 Juristen — Personen mit Befaehigung zum Richteramt, die nicht Berufsrichter sind (Anwaelte, Hochschullehrer)
  • 3 Laien — Personen ohne juristische Qualifikation (Schriftsteller, Filmregisseure, Politikwissenschaftler)

Die Wahl erfolgt durch den Landtag mit Zweidrittelmehrheit in geheimer Abstimmung (§ 4 VerfGGBbg). Die Amtszeit betraegt zehn Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Altersgrenze liegt bei 68 Jahren.

Entscheidend ist die Fortfuehrungsklausel (§ 6 Abs. 2 VerfGGBbg): Scheidet ein Richter aus, fuehrt er sein Amt fort, bis ein Nachfolger ernannt ist. Es gibt — anders als seit 2024 beim Bundesverfassungsgericht — keinen Ersatzwahlmechanismus, der greift, wenn der Landtag sich nicht auf einen Nachfolger einigen kann.

Da jede Fraktion Kandidaten vorschlagen kann, die Wahl aber eine Zweidrittelmehrheit erfordert, muessen die Fraktionen ueber Parteigrenzen hinweg Kompromisse finden. In der Praxis fuehrt dies dazu, dass informelle Absprachen zwischen den Fraktionen bestimmen, welche Partei welchen Richterposten besetzen darf.

Aktuelle Besetzung

Stand Maerz 2026 setzt sich das Gericht wie folgt zusammen (Quelle: offizielle Richterseite):

Name Funktion Vorschlag Hintergrund Stimmen Im Amt seit
Markus Moeller Praesident SPD Vors. Richter am Finanzgericht, SPD-Mitglied, ehemaliger Cottbuser Stadtverordneter 70/86 Jan. 2019
Dr. Michael Strauss Vizepraesident CDU Richter am Amtsgericht Jan. 2019
Dr. Julia Barbara Finck (Juli Zeh) Richterin SPD Schriftstellerin, Laienrichterin 71/86 Jan. 2019
Kathleen Heinrich-Reichow Richterin Linke Richterin am Landessozialgericht, parteilos Juli 2019
Christine Kirbach Richterin SPD Richterin am Amtsgericht (stellv. Direktorin) Jan. 2019
Karen Sokoll Richterin Gruene Rechtsanwaeltin, Potsdam Juli 2019
Dr. Andreas Koch Richter SPD (mit CDU/Gruene) Richter am Bundesverwaltungsgericht Okt. 2023
Thomas Gerald Mueller Richter BVB/Freie Waehler Rechtsanwalt 62/84 Maerz 2021
Alexander Richter Richter CDU Richter am Sozialgericht 62/86 Maerz 2021

Alle neun Richter wurden von den damals im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen und mit Zweidrittelmehrheit gewaehlt. Die AfD hat keinen einzigen Richter am Verfassungsgericht.

Parteinaehe-Analyse

Die Verteilung der Vorschlagsrechte zeigt ein deutliches Uebergewicht der SPD:

  • SPD: 4 Vorschlaege — Moeller (Praesident), Finck/Zeh, Kirbach, Koch (gemeinsam mit CDU/Gruene)
  • CDU: 2 Vorschlaege — Strauss (Vizepraesident), Richter
  • Linke: 1 Vorschlag — Heinrich-Reichow
  • Gruene: 1 Vorschlag — Sokoll
  • BVB/Freie Waehler: 1 Vorschlag — Mueller
  • AfD: 0 Vorschlaege

Besonders bemerkenswert: Gerichtspraesident Markus Moeller ist nicht nur ein SPD-Vorschlag, sondern selbst SPD-Mitglied. Er war zeitweise als Stadtverordneter in Cottbus kommunalpolitisch aktiv — fuer die SPD. Er erhielt bei seiner Wahl am 12. Dezember 2018 70 von 86 Stimmen.

Die AfD-Kandidatin Victoria Tuschik erhielt bei der gleichen Wahl im Dezember 2018 lediglich 13 von 86 Stimmen — weit entfernt von der erforderlichen Zweidrittelmehrheit (58 Stimmen). Die AfD hatte damals 23 Sitze im Landtag (26,3%).

Gegenposition: Die Befuerworter des aktuellen Systems argumentieren, dass die Zweidrittelmehrheit gerade sicherstellen soll, dass nur breit akzeptierte Kandidaten Verfassungsrichter werden. Die Parteimitgliedschaft eines Richters sei durch die richterliche Unabhaengigkeit (Art. 97 GG) aufgefangen. Die formale Vorschlagsfraktion sage nichts ueber die inhaltliche Unabhaengigkeit des Richters aus.

Historische Praesidenten

Seit der Gruendung 1993 hatte das Verfassungsgericht fuenf Praesidenten (Quelle: ehemalige Verfassungsrichter):

  • Prof. Dr. Peter Macke (1993–2004) — erster Praesident, praegte die Grundstrukturen des Gerichts
  • Monika Weisberg-Schwarz (2004–2009)
  • Ruediger Postier (2009–2012)
  • Jes Albert Moeller (2012–2019) — SPD-Vorschlag
  • Markus Moeller (seit 2019) — SPD-Mitglied, aktueller Praesident

Die letzten beiden Praesidenten — Jes Moeller und Markus Moeller (nicht verwandt) — waren beide SPD-Vorschlaege. Die SPD stellt damit seit 2012 ununterbrochen den Praesidenten des Verfassungsgerichts.

Prominente ehemalige Richter

  • Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim (1993–1996) — Politikwissenschaftler, bekannter Kritiker der Parteienfinanzierung
  • Prof. Dr. Richard Schroeder (1993–2009) — SPD-Politiker, Theologe, Buergerrechtler
  • Dr. Volkmar Schoeneburg (2006–2009) — spaeter Justizminister des Landes Brandenburg fuer die Linke (2009–2013)
  • Andreas Dresen (2012–2023) — preisgekroenter Filmregisseur, Laienrichter

Die Praesenz eines spaeteren Justizministers (Schoeneburg/Linke) und eines SPD-Politikers (Schroeder) unter den ehemaligen Richtern illustriert die enge Verflechtung zwischen Parteipolitik und Verfassungsgerichtsbarkeit in Brandenburg.

AfD und Sperrminoritaet

Bei der Landtagswahl im September 2024 gewann die AfD 30 von 88 Sitzen — das entspricht 34,1% der Mandate. Da die Wahl von Verfassungsrichtern eine Zweidrittelmehrheit erfordert (Art. 112 Abs. 4 LV = mindestens 59 Stimmen), kann die AfD jede Richterwahl blockieren.

Das wird in den kommenden Jahren konkret relevant: Bis 2029 stehen 6 von 9 Nachbesetzungen an. Die Amtszeiten der im Januar 2019 gewaehlten Richter (Moeller, Strauss, Finck/Zeh, Kirbach) enden 2029; die im Juli 2019 gewaehlten (Heinrich-Reichow, Sokoll) ebenfalls.

Blockade-Szenario

Ohne einen Kompromiss mit der AfD-Fraktion koennen die uebrigen Fraktionen (SPD: 32, BSW: 14, CDU: 12 = 58 Stimmen) die erforderlichen 59 Stimmen nicht erreichen. Es gibt drei moegliche Szenarien:

  • Kompromiss: Die AfD stimmt fuer Kandidaten anderer Fraktionen im Gegenzug fuer einen eigenen Richterposten
  • Fortfuehrungsklausel: Die amtierenden Richter bleiben im Amt, bis Nachfolger gewaehlt werden (§ 6 Abs. 2 VerfGGBbg) — potentiell ueber Jahre
  • Gesetzesaenderung: Die Koalition aendert das Wahlverfahren (z.B. einfache Mehrheit im dritten Wahlgang) — das wuerde aber ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit zur Verfassungsaenderung erfordern

Anders als beim Bundesverfassungsgericht, wo seit 2024 ein Ersatzwahlmechanismus eingefuehrt wurde (der Bundesrat kann ersatzweise waehlen, wenn der Bundestag blockiert), gibt es in Brandenburg keinen solchen Mechanismus.

Befangenheit

Die Befangenheitsregelungen sind in §§ 14–15 VerfGGBbg normiert. Ein Richter ist von Amts wegen ausgeschlossen, wenn er an dem Verfahren beteiligt ist oder war. Darueber hinaus kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

Nach staendiger Rechtsprechung — auch des Bundesverfassungsgerichts — reicht die Parteimitgliedschaft allein nicht als Befangenheitsgrund. Da Verfassungsrichter regelmaessig von politischen Fraktionen vorgeschlagen werden, wuerde eine automatische Befangenheit bei Parteinaehe das System insgesamt in Frage stellen.

In den beiden PKK-Verfahren der AfD (VfGBbg 57/15 und VfGBbg 78/21) sind keine erfolgreichen Befangenheitsantraege dokumentiert.

Systemisches Problem: Alle neun amtierenden Richter wurden von Fraktionen vorgeschlagen und gewaehlt, die zuvor gegen die Aufnahme der AfD in die PKK gestimmt hatten (oder deren Vorgaengerfraktionen dies taten). Der Praesident ist SPD-Mitglied. In VfGBbg 78/21 entschied dieses Gericht mit 6:2 Stimmen gegen die AfD — wobei die SPD vier der neun Richter vorgeschlagen hatte.

Gegenposition: Befuerworter des Systems verweisen darauf, dass richterliche Unabhaengigkeit durch die Amtszeit von zehn Jahren ohne Wiederwahlmoeglichkeit strukturell gesichert sei. Richter haetten nach ihrer Wahl keinen Anreiz, der vorschlagenden Fraktion zu gefallen, da sie nicht wiedergewaehlt werden koennen. Das Sondervotum von Vizepraesident Strauss (CDU-Vorschlag) in VfGBbg 78/21 zeige, dass Richter durchaus gegen die Position ihrer Vorschlagsfraktion entscheiden.

Kontroversen

Paritaetsgesetz (2020)

Im Oktober 2020 kippte das Verfassungsgericht das Brandenburger Paritaetsgesetz, das gleich viele Frauen und Maenner auf Wahllisten vorschrieb. Bemerkenswert: Die Laienrichterin Juli Zeh (Dr. Julia Barbara Finck), ein SPD-Vorschlag, sprach sich fuer die Aufhebung des Gesetzes aus — gegen die Position der SPD-Fraktion, die das Gesetz eingebracht hatte. Dies wird von Befuerwortern als Beleg fuer die richterliche Unabhaengigkeit gewertet.

Vergleich mit anderen Bundeslaendern

  • Bayern: Verfassungsrichter werden nach Verhaeltniswahl gewaehlt — jede Fraktion erhaelt proportional Richterposten. Die AfD hat dort Richter am Verfassungsgerichtshof. Dieses System vermeidet das Ausschluss-Problem von vornherein.
  • Thueringen: Die AfD blockierte ueber ihren Richterwahlausschuss die Besetzung von Richterstellen. Die Debatte ueber Sperrminoritaeten fuehrte zu Gesetzesaenderungen.
  • Bundesverfassungsgericht: Nach der Debatte ueber moegliche Blockaden wurde 2024 ein Ersatzwahlmechanismus eingefuehrt: Kann der Bundestag keinen Richter waehlen, springt der Bundesrat ein und umgekehrt. Brandenburg hat keinen vergleichbaren Mechanismus.

Keine Loesung fuer Brandenburg

Eine Aenderung des Wahlverfahrens (etwa die Einfuehrung einer Verhaeltniswahl nach bayerischem Modell oder eines Ersatzwahlmechanismus) wuerde eine Aenderung der Landesverfassung erfordern — die ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit braucht. Die AfD koennte also auch eine Reform des Systems blockieren, von dem sie ausgeschlossen ist.

Die juristische Fachliteratur diskutiert dieses Dilemma als „offene Flanke“ der Brandenburger Justiz. Ohne Einigung zwischen den Fraktionen droht ab 2029 ein Verfassungsgericht, dessen Richter ueber ihre regulaere Amtszeit hinaus im Amt bleiben — nicht, weil sie demokratisch bestaetigt wurden, sondern weil kein Nachfolger gewaehlt werden kann.

Quellen

  1. Verfassungsgericht Brandenburg: Aktuelle Verfassungsrichter (offizielle Seite)
  2. VerfGGBbg — Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (Volltext)
  3. Pressemitteilung: Wahl von sechs Verfassungsrichtern (12. Dezember 2018)
  4. Pressemitteilung: Amtswechsel am Verfassungsgericht (30. Januar 2019)
  5. LTO: AfD-Sperrminoritaet in Brandenburg — Landespolitik
  6. Verfassungsblog: Offene Flanken der Brandenburger Justiz (Karpenstein/Kirschnick, Mai 2024)
  7. Verfassungsblog: Sperrminoritaet kommt vor dem Fall (Aug. 2024)
  8. Tagesspiegel: Juli Zeh ist nun Verfassungsrichterin (Dez. 2018)
  9. Verfassungsgericht Brandenburg: Ehemalige Verfassungsrichter