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Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Bundeskriminalamt
Kurzprofil PKS
HerausgeberBundeskriminalamt (BKA)
Datenlieferanten16 Landeskriminalämter (LKÄ)
TypAusgangsstatistik (nicht Eingangsstatistik)
ErscheinungJährlich (April/Mai des Folgejahres)
RessortBundesinnenministerium (BMI)
PKS 2024 — Fälle5.837.445 Straftaten
Aufklärungsquote 202458,0 %
Nicht enthaltenPMK, Verkehr, Finanz-/Steuerdelikte

Überblick

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die zentrale jährliche Kriminalitätsstatistik der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Bundeskriminalamt (BKA) auf Basis von Meldungen der 16 Landeskriminalämter erstellt und fasst alle der Polizei bekannt gewordenen und durch sie abgeschlossenen Ermittlungsvorgänge zusammen.

Politisch motivierte Kriminalität (PMK) ist nicht Teil der PKS — dafür gibt es eine eigene Statistik des BKA. Beide Systeme arbeiten nach unterschiedlichen Methoden und sind nicht direkt vergleichbar. Dies führt in der öffentlichen Debatte regelmäßig zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen.

Grundlegendes Missverständnis: PKS und PMK sind zwei vollständig getrennte Statistiken mit unterschiedlichen Erfassungszeitpunkten, Definitionen und Zuordnungskriterien. Eine Hakenkreuz-Schmiererei taucht sofort in der PMK auf (Eingangsstatistik), aber erst nach Abschluss der Ermittlungen und nur als allgemeine „Sachbeschädigung" in der PKS.

Was die PKS nicht erfasst: 1

  • Politisch motivierte Kriminalität / Staatsschutzdelikte (separate PMK-Statistik)
  • Straßenverkehrsdelikte (außer §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG)
  • Finanz- und Steuerdelikte (BZSt / Finanzbehörden)
  • Straftaten außerhalb der BRD
  • Aussagedelikte (werden direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt)
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze (mit Ausnahmen)

PKS 2024 — Kerndaten

Die PKS 2024 wurde am 3. April 2025 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BKA-Präsident Holger Münch vorgestellt. 2

Kennzahl20242023Veränderung
Straftaten gesamt5.837.4455.940.667–1,7 %
Straftaten (ohne ausländerrechtl. Verstöße)5.550.1065.641.758–1,6 %
Tatverdächtige gesamt2.184.8342.246.767–2,8 %
Deutsche Tatverdächtige1.271.6381.323.498–3,9 %
Nichtdeutsche Tatverdächtige913.196923.269–1,1 %
Aufklärungsquote58,0 %58,4 %–0,4 PP
Häufigkeitszahl (je 100.000 EW)6.9957.147–2,1 %
Gewaltkriminalität217.277214.099+1,5 %
Rauschgiftdelikteca. 232.000ca. 350.000–34,0 %
Zeitreihenbruch 2024: Die Cannabis-Teillegalisierung (1. April 2024) hat die Rauschgiftdelikte um –34 % einbrechen lassen (–118.796 Fälle). Das BKA weist ausdrücklich darauf hin, dass Rauschgiftdelikte 2024 mit dem Vorjahr nicht vergleichbar sind. Der gesamte Kriminalitätsrückgang 2024 ist zu einem erheblichen Teil auf diese Gesetzesänderung zurückzuführen, nicht auf tatsächlich gesunkene Kriminalität.

Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger

Nichtdeutsche Tatverdächtige stellen 41,8 % aller Tatverdächtigen (PKS 2024). Bei Bereinigung um ausländerrechtliche Verstöße (Delikte, die nur Nichtdeutsche begehen können: unerlaubte Einreise, Aufenthalt) sinkt der Anteil auf 35,4 %. Sogenannte „Zuwanderer" (engere Kategorie) stellen 17,6 % (383.844 Personen, –4,6 % gegenüber 2023). 3

Ein Viertel der Opfer von PKS-Straftaten sind selbst Nichtdeutsche — ein Aspekt, der in der medialen Berichterstattung zur Staatsangehörigkeits-Debatte kaum thematisiert wird.

Methodik & Grenzen der PKS

Ausgangsstatistik — was das bedeutet

Die PKS ist eine Ausgangsstatistik: Straftaten werden nicht bei Eingang der Anzeige erfasst, sondern erst bei Abgabe der Ermittlungsvorgänge an die Staatsanwaltschaft. Das BKA beschreibt das selbst so: „Eine statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft." 1

26,5 % der in der PKS 2024 erfassten Straftaten wurden bereits im Jahr 2023 oder früher begangen — die PKS-Jahreszahl ist daher kein sauberer Querschnitt eines Kalenderjahres, sondern ein Abbild des Bearbeitungsfortschritts der Polizei.

Hellfeld und Dunkelfeld

Die PKS erfasst nur das Hellfeld — die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Das Dunkelfeld (nicht angezeigte Straftaten) bleibt unsichtbar. Die Größe des Hellfeldes variiert stark je nach Delikt und hängt unmittelbar vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung ab.

Das BKA betreibt das Forschungsprojekt SKiD (Sicherheit und Kriminalität in Deutschland), eine bevölkerungsrepräsentative Dunkelfeldbefragung (bisherige Erhebungen: 2012, 2017, 2020). Die SKiD-Studie 2024 sollte Anfang April 2026 veröffentlicht werden. 4

Echtzählung bei Tatverdächtigen

Die PKS zählt Tatverdächtige nach dem Prinzip der Echtzählung: Jede Person wird innerhalb eines Jahres — unabhängig von der Anzahl begangener Straftaten in derselben Deliktsgruppe — nur einmal gezählt. Über mehrere Deliktskategorien hinweg kann dieselbe Person mehrfach erscheinen, in der Gesamtsumme aber nur einmal. 5

Eine kumulative Mehrjahresbetrachtung — etwa wie oft dieselbe Person über fünf Jahre hinweg als Tatverdächtig aufgeführt wurde — sieht die PKS-Standardpublikation nicht vor.

Vergleichbarkeit im Zeitverlauf

Änderungen an Strafgesetzen oder Erfassungsrichtlinien brechen die Zeitreihen der PKS. Bekannte Brüche:

  • 2024: Cannabis-Teillegalisierung — Rauschgiftdelikte nicht mit 2023 vergleichbar (explizit im BKA-Flyer vermerkt)
  • 2017/2018: Reform des Sexualstrafrechts („Nein heißt Nein") — neue Straftatbestände, Sexualdelikte nicht mit Vorjahren vergleichbar
  • 2014: Cybercrime-Erfassungsregeln geändert — bis 2013 wurden Fälle mit unbekanntem Tatort erfasst, ab 2014 nur noch bei konkretem Inlandsbezug

Debatte: Staatsangehörigkeit in der PKS

Der politische Streit

Bei der Vorstellung der PKS 2023 verwendete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Begriff „Ausländerkriminalität". Das BKA selbst vermeidet diesen Begriff und liefert auf seiner Website einordnende Erklärungen. Im Mai 2024 fragte die Linke-Gruppe im Bundestag schriftlich nach der wissenschaftlichen Haltbarkeit dieser Kategorisierung. 6

Die Bundesregierung antwortete im Juni 2024: „Es besteht wissenschaftlicher Konsens, dass Staatsangehörigkeit abseits der ausländerrechtlichen Verstöße keinen eigenständigen Erklärungsbeitrag für die Begehung von Straftaten leistet." 7

Strukturprobleme bei der Interpretation

Die Bundesregierung bestätigt in BT-Drs. 20/11793 eine Reihe von Faktoren, die die Staatsangehörigkeitsdaten verzerren:

  • Auslandswohnsitz: Von den 37 % nichtdeutschen Tatverdächtigen (PKS 2023) sinkt der Anteil auf ~31 %, wenn Personen mit Wohnsitz im Ausland herausgerechnet werden; auf ~24 %, wenn zusätzlich Personen mit unbekanntem Wohnort abgezogen werden.
  • Ausländerrechtliche Verstöße: ~287.000 Fälle (2024) betreffen Delikte, die Deutsche strukturell nicht begehen können (unerlaubte Einreise, Aufenthalt). Viele Verfahren werden wegen Art. 31 GFK eingestellt — erscheinen aber in der PKS.
  • Polizeiliche Kontrolldichte: Straftaten in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen werden durch Wachdienstpräsenz systematisch häufiger registriert als vergleichbare Delikte im privaten Umfeld.
  • Differenzielles Dunkelfeld: Opfer zeigen Täter häufiger an, wenn sie diese als Angehörige einer fremden Gruppe wahrnehmen. Dieser Effekt kann die Überrepräsentation nichtdeutscher Tatverdächtiger strukturell mitverursachen. 8

Rechte Kritik: Zu wenig Transparenz

Die AfD kritisiert die PKS aus entgegengesetzter Richtung: In einem Antrag (BT-Drs. 20/14721) forderte sie „bundeseinheitliche Transparenz bei der Darstellung migrationsbezogener Kriminalität" und verlangte, dass Deutsche mit Doppelstaatsangehörigkeit als separate Untergruppe in der PKS ausgewiesen werden. 9 In einer weiteren Anfrage (BT-Drs. 21/2366, Oktober 2025) fragte die AfD-Fraktion nach kumulativer Erfassung von Tatverdächtigen aus „Hauptherkunftsländern von 2015 bis 2024" — eine Mehrjahresauswertung, die die PKS strukturell nicht vorsieht. 5

Offener Brief 2025

Über 40 Organisationen (darunter Amnesty International Deutschland, Grundrechtekomitee, Justice Collective) unterzeichneten 2025 einen offenen Brief, der die „politisierte Nutzung der PKS" kritisiert und das „durch BKA und Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage" stellt. 10

Die PKS-Debatte verläuft entlang zweier gegensätzlicher Kritiklinien: Links wird eine Entpolitisierung der Staatsangehörigkeitskategorie gefordert (Überrepräsentation durch strukturelle Faktoren erklärt). Rechts wird mehr Transparenz und differenziertere Aufschlüsselung gefordert (Migrationshintergrund deutlicher sichtbar machen). Beide Seiten stimmen implizit darin überein, dass die PKS in ihrer aktuellen Form politisch instrumentalisierbar ist.

PKS vs. PMK — Zwei getrennte Statistiken

In der öffentlichen Debatte werden PKS und PMK häufig vermischt. Sie funktionieren jedoch grundlegend verschieden:

PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)PMK (Politisch Motivierte Kriminalität)
TypAusgangsstatistikEingangsstatistik
ErfassungszeitpunktBei Aktenabgabe an StaatsanwaltschaftBei erstem Anfangsverdacht
InhaltAlle Straftaten (ohne Staatsschutz)Nur politisch motivierte Delikte
StaatsschutzdelikteNicht enthaltenKern der Statistik
Hakenkreuz-GraffitiLäuft als „Sachbeschädigung", nach ErmittlungsabschlussSofort als PMK-rechts, noch vor Ermittlung
HerausgeberBKA (BKA + 16 LKÄ)BKA + Verfassungsschutz

PMK 2024 (verifiziert): 84.172 Straftaten gesamt (+40,2 % gegenüber 2023, neuer Höchststand). PMK-rechts stellt über 50 % aller Fälle, antisemitische Straftaten: 6.236 Fälle (+20,8 %), Hasskriminalität: 21.773 Fälle (+28,0 %), Gewalttaten: 4.107 (+15,3 %). 11

Bekannte PMK-Zuordnungsproblematik: Die PMK-Zuweisung zu einem politischen Spektrum (rechts/links/ausländisch/religiös) erfolgt nach dem Tatopfer-Prinzip: Wenn ein AfD-Büro mit einem Hakenkreuz beschmiert wird, zählt das als PMK-rechts — weil der Schaden an einer als rechts eingestuften Organisation entstanden ist. Straftaten türkisch-nationalistischer Gruppen (Graue Wölfe) werden teils nicht als PMK-ausländisch erfasst, sofern kein Islamismus-Bezug vorliegt. Sachbeschädigungen an linken Wahlplakaten durch Rechte zählen in der PMK; umgekehrt zählen Beschädigungen rechter Plakate durch Linke nicht zwingend symmetrisch. Eine detaillierte Methodikkritik zur PMK findet sich im Artikel zur Amadeu Antonio Stiftung und zur VBRG/Opferperspektive.

Strukturkritik

Kriminologen wie Prof. Tobias Singelnstein (Goethe-Universität Frankfurt) und Martin Thüne charakterisieren die PKS als „unvollständig, verzerrt und potenziell manipulierbar". Die PKS sei letztlich eine Tätigkeitsstatistik der Polizei, keine Kriminalitätsstatistik: Die polizeiliche Kontrolldichte beeinflusst direkt die erfassten Fallzahlen — mehr Kontrollen bedeuten mehr Fälle, ohne dass sich die tatsächliche Kriminalität geändert haben müsste. 12

Dr. Gina Rosa-Wollinger beschreibt Staatsangehörigkeit in der PKS als „kriminologisch und polizeilich nicht verwertbar": Die Kategorie suggeriere, dass Kriminalität und Herkunft etwas miteinander zu tun haben — ein Konstrukt ohne statistische Homogenität. Dr. André Schulz ergänzt: „Grundsätzlich hat Herkunft, Ethnie oder Religion nichts damit zu tun, ob ein Mensch kriminell wird oder nicht." 7

Aus anderer Richtung kritisiert der frühere BKA-Präsident Holger Münch den politischen Druck auf die PKS-Präsentation. Innenminister nutzen die jährliche PKS-Pressekonferenz regelmäßig zur Politisierung von Zahlen, deren Interpretation dem BKA zufolge erhebliche methodische Vorsicht erfordert. 12

Parlamentarische Initiativen

Kleine Anfragen zur PKS-Methodik

DrucksacheDatumFraktionThemaStatus
BT-Drs. 20/11398 15.05.2024 Die Linke Begriff „Ausländerkriminalität" in PKS 2023-Präsentation; wissenschaftliche Haltbarkeit der Staatsangehörigkeitskategorie Beantwortet20/11793
BT-Drs. 20/14721 2024 AfD Transparenz migrationsbezogene Kriminalität; Doppelstaatler als eigene Untergruppe in der PKS Beantwortet
BT-Drs. 19/27501 2021 AfD / Bundesregierung Differenzielles Dunkelfeld bei Kriminalitätsbelastung; Migrationshintergrund und Anzeigebereitschaft Beantwortet
BT-Drs. 21/2366 22.10.2025 AfD (Drößler, Curio) Kumulative Erfassung Tatverdächtiger aus Hauptherkunftsländern 2015–2024; Echtzählung Beantwortet

Quellen

[1] BKA: PKS 2024 Flyer (PDF, direkt ausgelesen): bka.de — PKS 2024 Flyer
[2] BMI: Pressemitteilung PKS 2024, 3. April 2025: bmi.bund.de
[3] BKA: PKS 2024 Übersichtsseite: bka.de — PKS 2024
[4] BKA: SKiD Dunkelfeldstudie: bka.de — SKiD
[5] BT-Drs. 21/2366 (22.10.2025): Bundesregierung zu kumulativer Erfassung und Echtzählung: dserver.bundestag.de
[6] BT-Drs. 20/11398 (15.05.2024): Kleine Anfrage Linke zu „Ausländerkriminalität": dserver.bundestag.de
[7] BT-Drs. 20/11793 (12.06.2024): Antwort Bundesregierung mit Expertenzitaten zu Staatsangehörigkeit in der PKS: dserver.bundestag.de
[8] Bundestag hib-Meldung: Differenzielles Dunkelfeld (BT-Drs. 19/27501): bundestag.de/hib
[9] Bundestag hib-Meldung: AfD-Antrag Transparenz migrationsbezogene Kriminalität (BT-Drs. 20/14721): bundestag.de/hib
[10] Amnesty International Deutschland: Offener Brief PKS 2025 (40+ Organisationen): amnesty.de
[11] BKA: PMK 2024: bka.de — PMK 2024
[12] netzpolitik.org (2024): „Kriminalstatistik: Wenn der Polizeichef die Innenminister bremst" (Kriminologen-Zitate Singelnstein/Thüne): netzpolitik.org