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Rote Hilfe e.V. Brandenburg

Kurzprofil
TypEingetragener Verein (VS-beobachtet)
Gründung1975 (Neugründung), historisch 1924
Sitz (Bund)Göttingen
Mitglieder BBca. 400 (Höchstwert 2024)
Größte OGPotsdam
Aktivste OGCottbus (Sitz: Zelle 79, Parzellenstr. 79)
Staatl. FörderungKeine
VS-Einstufung"gewaltbilligend und gewaltunterstützend"
KategorieLinksextremismus

Überblick

Die Rote Hilfe e.V. ist eine vom Verfassungsschutz beobachtete linksextremistische Organisation, die sich als "strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation" versteht. In Brandenburg erreichte der Landesverband 2024 mit rund 400 Mitgliedern seinen historischen Höchstwert. Die Organisation gilt dem Brandenburger Verfassungsschutz als "übergreifende Konsensorganisation" aller linksextremen Strömungen — von Autonomen über Anarchisten bis zu orthodox-kommunistischen Gruppierungen (VS BB Jahresbericht 2024).

Die Rote Hilfe erhält keine staatlichen Fördermittel. Ihre Finanzierung erfolgt ausschliesslich über Mitgliedsbeiträge und Spendenkampagnen. Dennoch ist sie im Brandenburger Linksextremismus ein zentraler Knotenpunkt: Sie verbindet legale und illegale Strukturen, indem sie Strafverteidigung, Prozessbegleitung und Solidaritätsarbeit für Personen organisiert, die im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten angeklagt werden.

Struktur in Brandenburg

Der Landesverband Brandenburg gliedert sich in mehrere Ortsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • OG Potsdam: Mitgliederstärkste Ortsgruppe. Profitiert von der Nähe zur linksalternativen Szene im freiLand-Komplex und der universitären Infrastruktur.
  • OG Cottbus: Aktivste Ortsgruppe. Sitz in der Zelle 79 (Parzellenstrasse 79) — einem autonomen Zentrum, das als Anlaufstelle für die gesamte linksextreme Szene der Stadt fungiert.
  • Weitere Strukturen: Kleinere Kontaktpunkte in weiteren Städten, jedoch ohne feste Vereinsstrukturen.

Der Verfassungsschutz Brandenburg dokumentiert "teilweise erhebliche personelle Überschneidungen" zwischen der Roten Hilfe und autonomen Strukturen — insbesondere in Cottbus, wo die Ortsgruppe denselben Sitz wie die Autonome Antifa Cottbus nutzt (VS BB 2024).

Finanzierung

Die Rote Hilfe e.V. finanziert sich bewusst ohne jegliche staatliche Zuschüsse — ein Alleinstellungsmerkmal im Spektrum der hier dokumentierten Organisationen:

  • Mitgliedsbeiträge: Haupteinnahmequelle. Bundesweit ca. 14.000 Mitglieder (2024), Monatsbeitrag einkommensabhängig (Richtwert: 1% des Nettoeinkommens).
  • Spendenkampagnen: Gezielte Aufrufe zu Einzelfällen (Prozesskosten, Haftunterstützung).
  • Soliabende: Kulturveranstaltungen mit Spendencharakter — Konzerte, Filmabende, Vorträge in autonomen Zentren.
  • Staatliche Förderung: Keine. Die Organisation lehnt staatliche Mittel aus ideologischen Gründen ab.

Die Rote Hilfe ist als gemeinnützig anerkannt. Mehrere AfD-Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion haben wiederholt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gefordert.

Aktivitäten

Die Kernaktivitäten der Roten Hilfe in Brandenburg umfassen drei Bereiche:

  • Prozessbegleitungen: Anwesenheit bei Gerichtsverhandlungen gegen Szeneangehörige. Die Rote Hilfe organisiert "Soligruppen", die als Zuhörer auftreten und Protokolle anfertigen. Der Verfassungsschutz sieht darin eine Form der Einschüchterung von Zeugen und Richtern.
  • Rechtshilfefonds: Übernahme von Anwaltskosten und Prozessgebühren für Mitglieder und "politische Gefangene" — darunter auch Personen, die wegen Gewalttaten bei Demonstrationen angeklagt sind.
  • Soliabende / Knastbesuche: Solidaritätsveranstaltungen in der Zelle 79 und anderen autonomen Räumen. Organisierte Besuche bei inhaftierten Szeneangehörigen.
  • Antirepressionsarbeit: Workshops zum Verhalten bei Polizeikontrollen, Hausdurchsuchungen und Verhören. Verteilung von "Rechtshilfe-Flyern" bei Demonstrationen.

Der Verfassungsschutz bewertet diese Aktivitäten als "gewaltunterstützend", weil sie die Konsequenzen politisch motivierter Straftaten abfedern und damit die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung senken.

VS-Einstufung

Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die Rote Hilfe e.V. als "gewaltbilligend und gewaltunterstützend" ein. Diese Bewertung stützt sich auf mehrere Befunde:

  • Übernahme von Prozesskosten für Beschuldigte politisch motivierter Gewalttaten
  • Systematische Solidarisierung mit gewaltbereiten Strukturen, ohne sich von deren Methoden zu distanzieren
  • Personelle Überschneidungen mit autonomen Gruppen, die vom VS als gewaltbereit eingestuft werden
  • Funktion als "Konsensorganisation", die ideologisch zerstrittene linksextreme Strömungen zusammenführt

Die Rote Hilfe wird auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet und in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundes und mehrerer Länder aufgeführt (BfV Jahresbericht 2023).

Gegenposition: Die Rote Hilfe weist die VS-Einstufung zurück und bezeichnet sich als "legale Solidaritätsorganisation", die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und faire Gerichtsverfahren schütze. Die Übernahme von Anwaltskosten sei keine Unterstützung von Gewalt, sondern Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung (rote-hilfe.de).

Verflechtungen

Die Rote Hilfe fungiert in Brandenburg als Scharnier zwischen verschiedenen linksextremen Strukturen:

  • Zelle 79 / Autonome Antifa Cottbus: Gemeinsamer Sitz in der Parzellenstrasse 79 in Cottbus. Die Rote Hilfe nutzt dieselbe Infrastruktur wie die Autonome Antifa — Veranstaltungsräume, Treffpunkte, Kommunikationskanäle.
  • VVN-BdA Brandenburg: Kooperation bei Gedenkveranstaltungen und antifaschistischen Aktionen. Personelle Überlappungen auf lokaler Ebene.
  • Interventionistische Linke (IL): Gemeinsame Mobilisierung zu Grossdemonstrationen (z.B. "Wir sind alle Linx").
  • Netzwerk Selbsthilfe: Historisch gewachsene Verbindungen über die linksalternative Förderstruktur.
Autonome Antifa Cottbus Zelle 79 VVN-BdA Brandenburg Interventionistische Linke Netzwerk Selbsthilfe Aktionsbündnis Brandenburg

Kontroversen

Verbotsdebatte: Die AfD-Bundestagsfraktion hat wiederholt ein Verbot der Roten Hilfe e.V. gefordert. Auch der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) prüfte 2019 ein Vereinsverbot, setzte es jedoch nicht um. Begründung der Kritiker: Eine Organisation, die Gewalttäter systematisch vor den Konsequenzen ihrer Taten schütze, dürfe nicht als gemeinnützig gelten.

Gemeinnützigkeit: Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird parteiübergreifend diskutiert (AfD, Teile der CDU/CSU). Bislang ist die Rote Hilfe jedoch als gemeinnützig anerkannt. Die zuständigen Finanzämter sehen die satzungsgemässe Tätigkeit — Rechtsberatung und Prozessbegleitung — als gemeinnützigen Zweck.

Gegenposition: Die Rote Hilfe argumentiert, dass Rechtshilfe ein fundamentaler Bestandteil eines Rechtsstaats sei. Die VS-Beobachtung sei politisch motiviert und ziele darauf ab, legale linke Opposition zu kriminalisieren. Die Organisation verweist darauf, dass sie sich nicht zu den konkreten Vorwürfen gegen ihre Klienten äussere, sondern lediglich deren Recht auf Verteidigung unterstütze.

Quellen

[1] Verfassungsschutz Brandenburg: Jahresbericht 2024
[2] Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2023
[6] Tagesspiegel: Seehofer prüft Verbot der Roten Hilfe (2019)